Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  benjamin3011
					 
				 
				Dafür hätte ich gerne mal ein Beispiel wo der Käufer nach 2 Jahren noch die Kohle zurückziehen kann? 
			
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 So auf die Schnelle: 
Bitteschön.
Kein Einzelfall.
Ich sagte nicht nach, sondern während 2 Jahren. Also auch sofort nach erhalt der Ware.