Zitat:
Zitat von benjamin3011
Dafür hätte ich gerne mal ein Beispiel wo der Käufer nach 2 Jahren noch die Kohle zurückziehen kann?
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So auf die Schnelle:
Bitteschön.
Kein Einzelfall.
Ich sagte nicht nach, sondern während 2 Jahren. Also auch sofort nach erhalt der Ware.