Radschuhpflicht und Definition von Barfußfahrt
Zu 2013 steht wieder die Einführung einer Regelung zu "Barfußfahren" oder "Radschuhpflicht" an - sehr lustig!
Mehrere Jahre hatte man Probleme, im Einsatz unter den KR und Athleten exakt zu definieren, was mit "Radfahren ohne Schuhe ist verboten" gemeint ist, dann gabs den Eklat in der Bundesliga mit Springer inkl. aller Verhandlungen (angebl. 35.000€ Schaden). Letztes Jahr hat man die Definition einfach kassiert da irreführend und in die Eigenverantwortung des Athleten eingreifend "Selbst schuld, wenn er Barfuß fahren möchte!"
Wenns jetzt so eingeführt wird wie von "Fachleuten" vorgeschlagen, dann heißt es "Der Fuß muss beschuht sein." - sehr lustig!
Es würde dann wieder der Hinweis fehlen (abgesehen von dem Phantasiewort "beschuht" ;-) was genau damit gemeint ist und über welche Distanz! Es gab/gibt KR, die halten Athleten schon 100 m nach WZ-Ausgang an und zeigen Rot, andere 500m vor WZ-Eingang, wiederum andere haben darauf bestanden das der Athlet die Radschuhe schon in der WZ anzieht.
Hier fehlt teilweise von den KR die persönliche Erfahrung und vom Regelwerk, wenn überhaupt zu regeln, die klare Definition.
|