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Ich möchte Bunter Hund was er zum Berufungsverfahren ergänzen:
Es hat vollkommen recht und so wird es auch kommen.
Nur das Thema ist ja dass sich die Ausstände die Bayern noch hat, sich schon auf die "alte" Gebührenordnung bezieht, denn auch da wurde schon auf die gleiche Basis zurückgegriffen um die Beiträge zu berechnen... von daher muß (!) Bayern zahlen, egal wie das Berufungsgericht entscheidet, so wie es alle anderen Landesverbände auch tun...
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