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Also eins ist klar, in der DTU ist KEINER glücklich mit der Situation die wir zur Zeit haben bezogen auf das "Verhältniss" zwischen DTU und BTV.
Das Thema ist auch nicht was rechtlich haltbar ist oder nicht. Denn wenn die DTU und damit meine ich die Landesfürsten, der Meinung sind, dass die Abgaben der LV nach der Anzahl der Schulpflichtigen Kinder unter 10Jahren erhoben werden soll, dann ist das so. Heißt man kann alles verabschieden so lange es nicht gegen Gesetzt und Ordnung verstößt...Das Problem der "A" und "B" Zahlen hat jeder (!!!) LV, nur in Bayern ist es besonders aus geprägt...
Es kann am ende des Tages nicht sein, das ein LV sagt die Gebührenordnung gefällt mir nicht deshalb bezahl ich weniger... Bayern hatte, schon bevor es so eskaliert ist die möglichkeit gehabt einen Antrag zu stellen um die Gebührenordnung zu ändern, bzw. wie sie dann geändert wurde auch gleich die Abgabenfrage zu ändern. Nun wurde sie geändert und dass wie wir alle wissen maßgeblich durch Bayern und jetzt passt es Bayern immernoch nicht...das stelle ich mal zur diskusion und die Frage würde ich gern mal von Herrn Pfaff beantwortet bekommen.
Ich kann auch nicht hingehen und sagen die Steuer ist mir zu hoch ich zahl nur den Teil den ich für vernünftig erachte...
Und hier in diesem Fall, kann ich sogar noch Einfluß nehmen in dem ich eine Änderung beantrage... Aber ich hab bis heute nix davon aus Bayern gehört...und nun sind wir da wo wir sind...
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