Zitat:
Zitat von Matthias75
Seltsam ist in dem Fall aber auch, dass die Frau ihn ja wahrgenommen aber scheinbar wieder vergessen hat....
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Also wenn ich eine Oma vor mir auf dem Radweg habe, dann verhalte ich mich besonders vorsichtig, weil man nie weiss, ob die noch "gut in Schuss" ist.
Notfalls schleiche ich da mit einem Fuß auf dem Boden dran vorbei, um sicher zu gehen, dass die nicht eine unbedarfte Bewegung macht. Wenn man mal sieht, wie unsicher sich ältere Herrschaften manchmal im Straßenverkehr verhalten (mit dem Rad abbiegen, ohne vorher Zeichen zu geben oder sich umzuschauen etc), dann sollte einem schon klar sein, dass man besondere Vorsicht walten lassen muss.
In diesem Beispiel hat die Dame ja offenbar den Radfahrer nicht im Blick behalten, sondern den Blick abgewendet. Da würden bei mir schon die Alarmglocken klingeln.
Ansonsten, Carlos hat's schon geschrieben, im Straßenverkehr ist immer auf den Schwächeren Rücksicht zu nehmen. Und der Fußgänger ist nunmal das schwächste Glied in der Hackordnung der Straße und sollte daher besondere Rücksicht von allen anderen genießen.
Ich frag mich auch, was der Radfahrer gemacht hätte, wenn der Hund aus dem Gebüsch gesprintet gekommen wär. Die Frau hat den Hund ja gerufen, der Radfahrer hätte also damit rechnen müssen. Dass er den Ruf der Frau an ihren Hund gehört hat, davon würde ich ausgehen, schliesslich meinte er ja auch, dass sein Ruf von der Oma zu verstehen gewesen sei (und die hören ja oftmals nicht mehr so gut).
Ich kann das Urteil daher nachvollziehen, auch bzgl der Verteilung der Schuld.