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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gerichtsurteil: Triathlet fährt Oma um
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Alt 12.10.2012, 17:57   #30
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
... OLG Hamm ...
... was ja dann eher für PT1's Meinung sprechen würde.


Zitat:
Zitat von PT1 Beitrag anzeigen
...Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Fährt ein Radfahrer mit MP3 - ist auch hier die Versicherung fein vor. Mit Recht....
Zitat:
Zitat von PT1 Beitrag anzeigen
... Fahr mal in einer Tempo 30 Zone einen Fugänger mit dem Auto über den Haufen. Der hat sich einfach nur bequemt, zwischen zwei Autos hindurch auf die Straße zu treten.....
...
Meinste nicht, dass das 2 bzw. 3 völlig verschiedene Fälle sind. Was der MP3-Player hier zu suchen hat, ist mir sowieso schleierhaft. Aber Tempo 30 Zone einerseits, die ja nicht ohne Grund installiert ist, und geregelte Ampelkreuzung (womöglich auf 4-spuriger Ausfallstraße, Autos haben Grün-, Fußgänger Rotlicht, gerade um einen flüssigen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Ne, ne, das seh ich ähnlich wie Meik. Er weißt ja auch darauf hin, dass fehlendes Verschulden nicht dazu führt, dass keine Haftung vorliegt. Autofahren ist auch bei regelgerechtem Verhalten der Verkehrsteilnehmer gefährlich. Deshalb hat der Gesetzgeber da ne Gefährdungshaftung normiert, die allein schon beim Betrieb eines KFZ zu ner Haftung führt, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Aber eben nicht für Fahrräder, auch wenn einige Kollegen sicher ganz schön kräftig sind.

Die Bedeutung des Artikels würde ich mal nicht überschätzen. Entweder wollte der Kollege sich da wichtig machen ("Ich hab'n Grundsatzurteil erstritten im selbstlosen Kampf quasi als Robin Hood für die Oma") oder der Zeitungsfritze hat's nicht richtig wiedergegeben. Die sonstige Wortwahl spricht nicht dafür, dass er juristisch den großen Durchblick hat.

"Grundsatzurteile" gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Man kann aber natürlich beispielhaft andere Urteile vorlegen, um zu zeigen, dass andere Gerichte eine Problematik so gelöst haben. Die Versuchung für den Richter, da "abzuschreiben" ist natürlich groß. Dennoch sind gerade solche Fälle immer von der individuellen Situation geprägt, die in nem Zeitungsartikel natürlich nicht vollständig wiedergegeben werden können. Z.B.: Hat die Oma 'n Stock gehabt? Oder war's eine so wie ne Vereinskameradin, die Oma ist und Roth in sub 12 gefinisht hat. Und wohl auch: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Tria wirklich 15 km/h gefahren ist? Hat er aus 50 m Entfernung gebrüllt und auch die ganze Strecke, weil er gesehen hat, dass die Oma unsicher war, ohne mal ne Umdrehung rauszunehmen? Dann war 15 wohl auf jeden Fall zu schnell. Aber klar, wenn sie "ne sportliche, junge Oma" von 55 war, ist das natürlich anders zu bewerten als bei ner 80-jährigen Frau mit Krückstock. War das ganze 4 km vom nächsten Haus weg, wo ich nicht mit der "Krückstockoma" rechnen muß, weil die da zu Fuß gar nicht hinkommt, oder direkt vorm Altenheim? Ihr wißt, was ich meine.

So kann man das nicht ansatzweise seriös bewerten und nur den Schluß ziehen, dass man auf den Kombiradwegen sehr vorsichtig sein muß. Und, dass die Benutzungspflicht aufgehoben gehört.
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Relax, no worries!

Geändert von Rhing (12.10.2012 um 18:03 Uhr).
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