Zitat:
Zitat von PT1
mit Sicherheit doch.
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Dann haben diverse Richter in D keine Ahnung, gleich die ersten beiden google Ergebnisse bei Fussgänger und Unfall rote Ampel:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Nach-Unf...cle247813.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Rote-Amp...le3821526.html
Und der vom OLG Hamm was ich vor kurzem auf dem Tisch hatte hat ebenso ein Fehlurteil gefällt.
Trotzdem kann es bei der HAFTUNG sein dass der Autofahrer aufgrund der Gefährungshaftung zahlen muss obwohl er keine Schuld am Unfall hat. Sind und bleiben zwei verschiedene Dinge.
Zebrastreifen ist eine andere Welt, dort begehst du als Autofahrer gleich eine Straftat nach 315c StGB, das ist kein Verstoß gegen die StVO mehr. Dort hat der Fußgänger aber auch klar Vorrang.