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"Aber der Radfahrer darf sein Rad nur so schnell bewegen, dass er es jederzeit beherrscht und abbremsen kann. Soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das wäre in diesem Fall angemessen gewesen. Der Radler ist zur besonderen Rücksichtnahme angehalten."
Finde ich absolut korrekt - das sollte zwar auch für alle PKW- und LKW-Fahrer gelten, denn die verringern ihr Tempo auch meist nicht um ein km/h, wenn sie an einem auf einer kleinen Straße vorbeischießen - aber gerade bei Rad- UND Gehwegen ist der schnellere in der Pflicht, also der Radler.
Da muß man halt eine andere Route wählen oder sich gedulden.
Und ich habe mich selbst als Fußgänger schon oft genug über Radler geärgert, die mit unverminderter Geschwindigkeit an einem vorbeipreschen und darauf setzen, daß der Fußgänger keinen falschen Schritt macht - das ist unverantwortlich.
Und das sagt der Michel, der sehr gerne mit dem Rad rast, aber halt nur, wenn die Straße es erlaubt.
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