Zitat:
Zitat von TriMartin
Die formale rechtliche Seite ist mir bekannt. Ich wollte nur mal diese Zahlen herausstellen, denn auf diese Struktur muss ein LV reagieren, mit Stimmrecht, Beitragsordnung etc.
|
Du hast Recht, daß der BTV seine Satzung ändern muß. Aber was ist schlecht an Abteilungen mit nur 1-7 Mitgliedern. Weshalb sollte der BTV
deswegen Stimmrecht & Beitragsordnung anpassen? Ändern muß der BTV, an der Ecke, daß Theoretisch ein Verein wie der VfB Rehau mit nur 6 Mitgliedern in der Triathlonabteilung, mehr Stimmgewalt hat als z.B. die TSG Roth oder der MRRC aus München.