Zitat:
Zitat von Matthias75
Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so).
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Das lese ich auch so, hab mich geirrt bzw. war zu schnell. Mein Beitrag ist schon korrigiert.
In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.