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Zitat von tandem65
Halte ich für Problematisch, wenn Mitglieder, die keine Beiträge zahlen, Stimmberechtigt sind auf der LV. Auch wenn es so in der Satzung steht, ist wie in dem gezeigten Beispiel des VfB Rehau, damit eine Verzerrung der Stimmgewichte möglich. Das hat bei einer Überprüfung vor Gericht eine große Wahrscheinlichkeit gekippt zu werden. Hier muß mittelfristig ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. So etwas ist in der Kürze nicht mehr realisierbar, da es rechtzeitig avisiert werden muß.
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Deshalb meine Frage. Ich ging einfach mal davon aus, dass die Vereine für diese Mitglieder auch Beiträge zahlen, da ich sonst auch die von dir genannten Probleme sehe.
Wenn das so gehandhabt wird, dass für alle Mitglieder Beiträge erhoben werden, wäre ja abstimmungstechnisch formal alles im grünen Bereich. Dann würde sich nur die Frage stellen, warum der BTV damit ein Problem hat, diese Beiträge auch an die DTU weiterzugeben.
Zitat:
Zitat von HeinB
Mitglied im BTV sind noch viel mehr, nämlich laut Satzung die ihm beigetretenen Vereine und dessen Mitglieder. Bei einem Sportverein mit mehreren Sparten also auch die Fußballer usw. Damit ist es dann nur logisch, dass nicht für jedes Mitglied bezahlt werden muss.
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Laut Satzung:
(1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine, Ausdauersportvereine und
Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder.
Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so). Würde ja auch keinen Sinn machen, wenn gleich der ganze Stammverein Mitglied ist.
Matthias