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Zitat von Matthias75
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.
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Halte ich für Problematisch, wenn Mitglieder, die keine Beiträge zahlen, Stimmberechtigt sind auf der LV. Auch wenn es so in der Satzung steht, ist wie in dem gezeigten Beispiel des VfB Rehau, damit eine Verzerrung der Stimmgewichte möglich. Das hat bei einer Überprüfung vor Gericht eine große Wahrscheinlichkeit gekippt zu werden. Hier
muß mittelfristig ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. So etwas ist in der Kürze nicht mehr realisierbar, da es rechtzeitig avisiert werden muß.