die arbeitsämter verstehen sich als dienstleister, nicht als verwalter. und demenstprechend sind die inanspruchnehmer dann kunden.
ob das der realität entspricht (dienstleister statt verwalter) steht auf einem ganz anderen blatt.
im arbeitsamt wird zb auch höchsten wert darauf gelegt, das man nicht "arbeitslos" ist, sondern nur "arbeitsuchend", auch wenns am ende aufs selbe hinausläuft.
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