Zitat:
Zitat von Hafu
Roland ist zwar Bundestrainer, aber das in erster Linie m.W.n. als Honorartrainer für Frodeno und Zipf. In allererster Linie ist er Landestrainer des Bayernkaders und da macht es wenig Sinn in der jetzigen Situation jetzt alle Jugendathleten (bzw. deren Eltern, die gelegentlich erst richtig anstrengend sind und ihn vermutlich bereits mit Anrufen bombardieren) noch zusätzlich zu verunsichern und damit womöglich hektische und vorschnelle Wechsel in andere Landesverbände zu provozieren.
Er hat ja dahingegehend recht, dass das Problem in der jetzigen Saisonphase noch überschaubar ist und erst dann ein echtes großes Problem wird, wenn man es innnerhalb der nächsten paar Wochen nicht lösen kann.
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Mit dem Vorschlag an Anne Haug "schnell noch in einem anderen LV Mitglied werden" ist Knoll aber nicht auf dem Boden der
Sportordnung, die in Abschnitt D.4 recht deutlich sagt:
Zitat:
D.4 Wechselbestimmungen
a) Ein wechselnder Athlet muss seinen Startpass bis zum 01.12. des laufenden Jahres mit einer schriftlichen Erklärung bei seinem alten Verein abgeben. Dieser Verein hat den Landesverband bis zum 30.12. des laufenden Jahres von der Abgabe zu informieren. Für das Folgejahr kann der Athlet jederzeit das Startrecht für einen Verein neu beantragen. Alter und neuer Verein haben die beteiligten Landesverbände von jeder Startrechtsänderung zu informieren. Die Kostenregelung (Ausbildungskostenersatz) ist in den Abgabenbestimmungen der DTU festgelegt.
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