Zitat:
Zitat von KalleMalle
Jetzt sei mal nicht so verzweifelt. Im Grunde ging's mir ja ähnlich, aber spätestens seit Posting #132 ist klar, daß es im Kern um die DTU-Präsidentschaft geht. Und mit ein kurzen Blick auf die Google-Trefferliste für "Rechtsanwalt" + einen hier schon mehrfach genannten Namen schließt sich der Kreis vollends.
Damit kann man vermuten, daß die ganze Streiterei im Grunde genommen nichts weiter ist, als ein Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien.
Die Gebührenordnung ist ohnehin ein Nebenkriegsschauplatz und selbst das BTV-Präsidium wird da zur Strohfigur.
Und alle, die es in der Hand haben, diesem sonderbaren Treiben ein Ende zu setzen - ganz egal ob es Vereine, Veranstalter, Bayern, NRWler oder sonstwer ist - haben meine Unterstützung.
Außerdem stelle ich mir die Frage, ob es hier nicht mal an der Zeit wäre, die zuständige Anwaltskammer zu informieren. Was meinen die Juristen dazu ??
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@KalleMalle:
Aus meiner Sicht kann ich das nur bestätigen. Als ich auf der Verbandsratssitzung des BTV am vergangenen Samstag sagte,
dass ich plane mich mit Dr. Engelhardt zusammen mit dem gesamten Vorstand von Mittelfranken zu treffen, ging ein Sturm der Entrüstung durch den Raum. Ich war sozusagen der Nestbeschmutzer.
Ich frage mich - wo leben wir?? Ist es mir als Vorsitzender des Bezirks Mittelfranken mit > 3000 gemeldeten Triathleten , >60 Vereinen, 33 aktiven Kampfrichtern und ca 30 Veranstaltungen NICHT erlaubt mit dem DTU Präsidenten zu reden??
Ein weiteres Beispiel:
Im Februar hat PP die Vereine über die Klage des BTV gegen die DTU unterrichtet. ich habe Björn Steinmetz und Matthias Zöll gebeten zu dem Treffen zu kommen, um ihre Seite des Konflikts zu vertreten. PP hat beide des Raumes verwiesen.
Auch wollte er Felix rausschmeissen, konnte es aber dann docch nicht, da Felix als Vertreter eine Mfr Vereines an der Veranstaltung teilnahm.
An dieser Stelle sollte man sich §1 (4) der BTV Satzung anschauen:
Der BTV ist Mitglied im Bayerischen Landes - Sportverband e.V. (BLSV) und der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU).
und §4.4.5 der DTU Satzung:
Die DTU, deren Organe oder deren Beauftrage haben ein, soweit dies durch die Satzung gedeckt ist, umfassendes Informationsrecht sowie das Recht an Veranstaltungen der Mitglieder teilzunehmen.
Tranzparenz bzgl. der Ereignisse ist offensichtlich vom BTV-Präsidium nicht gewünscht.