Zitat:
Zitat von benjamin3011
Wenn man schon mal beim Startpass ist:
Normalerweise gilt der ja bis Jahresende oder nicht?
Da der für die BTV-Athleten ja jetzt eigentlich sinnlos ist, aber schon komplett von den Athleten bezahlt wurde, könnte man sich doch theoretisch das Geld anteilig vom BTV zurückholen?
|
Ich glaube nicht, dass die Startpässe und der Versicherungsschutz für dieses Jahr ungültig ist. Wir Bayern mussten den BTV in 2012 bei der Startpassbestellung sowieso schon aussen vorlassen, zumindest ab dem Frühjahr... die Rechnung kam direkt von der DTU. Von daher herrscht wohl ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Verein / Startpassinhaber und DTU, dass nicht so einfach zu kündigen wäre. Ein Jurist würde die Frage allerdings sicherlich mit einem "Ja, aber...." beantworten.
Ich habe übrigens für alle Mitglieder (auch die ohne Startpass) eigentlich schon immer ein paar Euro pro Person an den BTV zahlen müssen. Wenn da dann nur die Gebühr der Startpassinhaber an die DTU abgeführt worden ist, müsste ja noch ein bisschen was aus dem Topf da sein...