Zitat:
Zitat von TriMartin
Stimmt, aber stell dir folgendes vor:
Du vermietest eine Wohnung und der Mieter zahlt monatelang nicht. Dann kündigst du ihm. Somit hast etwas für die Zukunft gewonnen, dein Geld aber immer noch nicht.
Da bleibt dann doch nur der Rechtsweg ggf. mit Gerichtsvollzieher.
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Eben, da der BTV sehr wahrscheinlich nicht Zahlungsunfähig ist, werden die offenen Posten früher oder später zu einem Vollstreckbaren Titel führen. Wobei ja der Rechtsweg wenn ich es richtig verstanden habe eingeschlagen wurde. Somit verbliebe nur noch die Mahnprozedur.