Zitat:
Zitat von TriMartin
Stimmt, aber stell dir folgendes vor:
Du vermietest eine Wohnung und der Mieter zahlt monatelang nicht. Dann kündigst du ihm. Somit hast etwas für die Zukunft gewonnen, dein Geld aber immer noch nicht.
Da bleibt dann doch nur der Rechtsweg ggf. mit Gerichtsvollzieher.
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Dann geht die DTU halt zum Gerichtsvollzieher. So what? Dein Satz
Zitat:
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Nachdem nun der BTV aus der DTU ausgeschlossen worden ist, wird die DTU sicherlich die ausstehenden 50.000 € nicht erhalten.
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wird dadurch nicht richtiger. Und deine Unterstellung die DTU würde hier die Gelder der Athleten nicht gut behandeln ist.. na sagen wir mal seltsam.
PS Und wessen Strohmann bist du?