Zitat:
Zitat von HeinB
Man kann auch Sachfragen polemisch stellen. Es geht doch garnicht darum ob der BTV zahlen kann, sondern ob er will. Siehe den Vorschlag mit dem Treuhandkonto in seiner Stellungnahme.
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Das mit dem Treuhandkonto war Sonntag nicht mehr das Thema... Der Mitglieds-Betrag ist der DTU und den anderen LVs, die ja vereinbarungsgemäß zahlen, geschuldet.
Genau das hat Herr Mahn, der Verbandsjurist und Gründer der DTU-Satzung exakt Peter Pfaff auch mitgeteilt! Herr Mahn hat das
Treuhandkonto bzgl. der juristischen Streitigkeiten wegen der neuen Abgabenordnung bzgl. Startpass und Tageslizenzen erwähnt, die durch Herrn Pfaff, der den BTV vertritt, in Frage gestellt werden.
Herr Mahn hat aber genau gesagt:
"Sie (P. Pfaff) kommen an der Zahlung des satzungsgemäßen Mitgliedbeitrages nicht vorbei! Dabei ist der Ausgang des Berufungsprozesses (BTV-DTU) irrelevant. Sollten die Gerichte entscheiden, dass aus Gründen der Verletzung der Einladungsfrist die Beschlüsse vom November 2011 nicht richtig sind, werden alle LVs auf einem dann zu wiederholenden Verbandstag der DTU die Beschlüsse nur nachholen. Der Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt weil schon lange vor dem November 2011 so gemeinsam beschlossen."