/.../Wie evtl. bekannt ist, führt der BTV seit November 2012 *eine Klage gegen die DTU. In erster Instanz hat das LG Frankfurt die Klage zurückgewiesen. Daraufhin hat der BTV*bzw. das BTV Präsidium Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 22. 11. 20122 statt.
Dies war natürlich nicht der Grund des Ausschlusses. Grund dafür ist, dass der BTV den satzungsgemäßen Zahlungsverpflichtungen der DTU nicht nachkommt. Strittig ist hier die Zahl der Mitglieder, für die Abgaben fällig sind.
Basis für die satzungsgemäße Berechnung der Mitgliedsbeiträge, die von dem BTV an
die DTU abzuführen sind, sind mithin allein die Mitgliedszahlen, die beim Bayerischen Landessportbund gemeldet sind. Der BTV macht eine eigene Erhebung, welche die Basis für die Abrechnung in den vergangenen Jahren war. Dies war aber inkorrekt.
D.h. die Forderung der DTU basiert auf 11721 Mitgliedern, der BTV kennt diese Zahl nicht an und hat ihrerseits nur für 5799 Erwachsene und 550 Jugendliche abgerechnet. Daraus ergibt sich eine Differenz von ca. €14.000,-. Zudem bestehen Nachforderungen für die letzten drei Jahre in etwa der gleichen Höhe - insgesamt etwa €50.000,-
Spannend wird es jetzt auf dem Verbandstag des BTV am 13.10. in Emsing. Dort wird sich das jetztige Präsidium bzw. Peter Pfaff zur Wiederwahl stellen. /.../