Zum Glück ist die Saison vorbei und somit ausreichend Zeit.
Auswirkungen hat solch ein Ausschluß auch für nichtbayerische Athleten. So werden gewöhnlich Triathlonveranstaltungen vom jeweiligen Landesverband genehmigt. Konkret ist für Roth der BTV zuständig. Der NRWTV hat in diesem Jahr mehrfach darüber informiert, dass die Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen zu einer Sperre führen kann.
Auch hier ist die DTU gefordert!!
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