06.09.2012, 18:24
|
#3127
|
Szenekenner
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.857
|
Zitat:
Zitat von LidlRacer
In dem Erfurter UV-Blutbestrahlungsfall gibt es einen ersten Schiedsspruch:
https://www.nada-bonn.de/fileadmin/u...e_final_01.pdf
Kurz:
Es war ab 2011 eine verbotene Methode.
Die Eisschnellläuferin Judith Hesse ist aber unschuldig, da sie sich auf den Doc verlassen durfte.
Wenn es wirklich so abgelaufen ist, wie in dem Schreiben dargestellt, ist die Entscheidung für mich nachvollziehbar.
|
Weiterer Freispruch:
https://www.nada-bonn.de/fileadmin/u...teigmiller.pdf
|
|
|