Zitat:
Zitat von silbermond
Ah, nun verstehe ich das.
Interessante Kündigungsfrist. 3 Monte zum Ende Quartal.
Ist das im öffentlichem Dienst?
Kleiner Hinweis wenn Du über die Auflösung verhandelst.
Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.
Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.
Immer Vorausgesetzt deutsches Vertragsverhältnis und AG nicht ÖD, damit kenne ich mich nämlich nicht aus.
Heinrich
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ja, ist der öffentliche Dienst...
ich hoff ja, dass mein Chef die typisch schwäbischen Eigenschaften an den Tag legt!Wenn er mich meine Frist aussitzen lässt, muss er 2500€ Sonderzahlung abdrücken-die entfällt, wenn er mich früher gehen lässt....und ansonsten ist es ein richtiger Schwab...