06.09.2012, 13:54
|
#117
|
|
|
Zitat:
Zitat von silbermond
Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.
Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.
|
Bist Du Dir da sicher?
|
|
|
|