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Alt 06.09.2012, 13:54   #117
arist17
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen

Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).

Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.

Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.

Bist Du Dir da sicher?

Zitat:
Beim Günstigkeitsvergleich ist immer auf das individuelle Interesse des einzelnen Arbeitnehmers abzustellen (Gesamtinteressen der Belegschaft sind nicht maßgeblich) und nach objektiven Kriterien die Günstigkeit zu bewerten und nicht nach dem subjektiven Urteil des Betroffenen. Beispiel: Ist etwa eine Kündigungsfristenregelung für den Arbeitnehmer günstiger, weil sie im Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung längere Fristen als ein Tarifvertrag oder § 622 BGB vorsieht, kann sich ein Arbeitnehmer, wenn er selbst kündigen will, nicht darauf berufen, jetzt sei der Arbeitsvertrag für ihn ungünstiger.
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