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Eine Frage an die RA
Guten Morgen,
anlässlich einer Diskussion stellte sich uns die Frage, wie der Unterschied zwischen einen 'normalen' Strafgefangenen und einem anschließend Sicherheitsverwahrten aussieht (in D).. Gibt es überhaupt einen Unterschied?
In unserer Diskussioin ging es um das Verfahren gegen Behring.
Danke für Antworten
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