gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
Triathlon Trainings-
lager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
04.-07.06.2026
EUR 299,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Armstrong verliert alle Tour-de-France-Titel
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.08.2012, 22:02   #166
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.721
Zitat:
Zitat von tomerswayler Beitrag anzeigen
Du findest also, dass auch der deutsche Strafbefehl ungerechtfertigt ist?
Nein.

Zitat:
Zitat von tomerswayler Beitrag anzeigen
Das ist fast das Gleiche, wie es Lance passiert ist, mit Ausnahme, dass beim Strafbefehl noch eine kleine Gewaltenteilung zwischen Staatsanwalt und Richter gegeben ist.

Ansonsten aber doch das identische Vorgehen: Staatsanwalt ermittelt und stellt Antrag auf Strafbefehl beim Richter. Stimmt der Richter zu, dann kann der Beschuldigte dem Vorwurf zustimmen oder in ner Verhandlung anfechten.
Nein, dass ist eben nicht das Gleiche und nein, dass läuft eben nicht ganz so: 1. Ermittelt die Polizei und nicht der Staatsanwalt, der hat nur die Verfahrensherrschaft. 2. muss der Angeklagte nicht zustimmen sondern auf seinen Einspruch verzichten und wenn im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe steht, dann wird er sogar einen Pflichtverteidiger kriegen (falls er keinen eigenen hat) 3. Wird ein Richter wenn er sich nicht "einfach so" zu entscheiden traut, eine Hauptverhandlung eröffnen (das liegt also im Ermessen des Richters und nicht des Angeklagten oder gar des Anklägers - das ist ein wesentlicher Unterschied m.E.) 4. kann der Strafbefehl vom Richter auch abgelehnt werden 5. geht das mit dem Strafbefehl auch nur für "kleinere" Straftaten und 6. kann man das US Rechtssystem im Kleinen nicht mit dem Unseren Vergleichen: In der USA herrscht das sog. Case-Law und bei uns kodifiziertes Recht. Es sind also lediglich rechtsstaatliche Strukturen vergleichbar und nicht einzelne Rechtsinstrumente oder gar Rechtsfindung.

LG H.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten