Zitat:
Zitat von tomerswayler
Du findest also, dass auch der deutsche Strafbefehl ungerechtfertigt ist?
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Nein.
Zitat:
Zitat von tomerswayler
Das ist fast das Gleiche, wie es Lance passiert ist, mit Ausnahme, dass beim Strafbefehl noch eine kleine Gewaltenteilung zwischen Staatsanwalt und Richter gegeben ist.
Ansonsten aber doch das identische Vorgehen: Staatsanwalt ermittelt und stellt Antrag auf Strafbefehl beim Richter. Stimmt der Richter zu, dann kann der Beschuldigte dem Vorwurf zustimmen oder in ner Verhandlung anfechten.
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Nein, dass ist eben nicht das Gleiche und nein, dass läuft eben nicht ganz so: 1. Ermittelt die Polizei und nicht der Staatsanwalt, der hat nur die Verfahrensherrschaft. 2. muss der Angeklagte nicht zustimmen sondern auf seinen Einspruch verzichten und wenn im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe steht, dann wird er sogar einen Pflichtverteidiger kriegen (falls er keinen eigenen hat) 3. Wird ein Richter wenn er sich nicht "einfach so" zu entscheiden traut, eine Hauptverhandlung eröffnen (das liegt also im Ermessen des Richters und nicht des Angeklagten oder gar des Anklägers - das ist ein wesentlicher Unterschied m.E.) 4. kann der Strafbefehl vom Richter auch abgelehnt werden 5. geht das mit dem Strafbefehl auch nur für "kleinere" Straftaten und 6. kann man das US Rechtssystem im Kleinen nicht mit dem Unseren Vergleichen: In der USA herrscht das sog. Case-Law und bei uns kodifiziertes Recht. Es sind also lediglich rechtsstaatliche Strukturen vergleichbar und nicht einzelne Rechtsinstrumente oder gar Rechtsfindung.
LG H.