Zitat:
Zitat von Helmut S
Hmm. Alleine die Konstruktion der Möglichkeit einer Ablehnung einer Verandlung finde ich krass.
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Ich verstehe Dein Problem nicht. Es ist doch ein Entgegenkommen dem Angeklagten gegenüber, dass er sich bei Aussichtslosigkeit Zeit, Kosten und evtl. das Öffentlichwerden unangenhmer Details ersparen kann.
Und ob der ganze Ablauf so rechtsstaatlich ist, hat Armstrong ja vor einem ordentlichen Gericht überprüfen lassen. Der Ausgang ist bekannt. Das Urteil kannst Du auch ein paar Seiten zurück nachlesen.