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Im Wesentlichen geht es dabei um den Unterschied zwischen Sportrecht und Staatsrecht.
Das Sportrecht existiert ist nicht selbstverständlich. Kein Staat hat zunächst Interesse daran, dass es Vereine, Verbände, Gruppierungen gibt, die ihre eigenen Regeln aufstellen, nach diesen Regel ihr eigenes Recht sprechen und ggf. Strafen durchsetzten: Das Gewaltenmonopol ist immer beim Staat und muss immer beim Staat sein.
Den Sportverbänden hat der Staat in der Regel per Gesetz erlaubt, dass sie im Rahmen ihrer Aufgabe die Gewalten in ihrem Regelbereich ausüben.
Allerdings gibt es zwischen Sportrecht und Staatsrecht immer wieder mal Konflikte. Der bekannteste Fall ist wohl die sog. Bossmann-Entscheidung des EuGH.
Es gibt auch deshalb eine große Anzahl von Befürwortern, dass Doping in allen Ländern strafbar sein soll. In Italien, Frankreich und Spanien ist das grundsätzlich der Fall. Eine Operation Puerto war nur deshalb möglich.
LG H.
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