Gerade noch mal in die Wettkampfordnung geschaut:
"Räder in Speichenkonstruktion können auch Speichenarm sein (so genannte Tri- und Four- spokes) sofern diese keine messerartigen Speichen besitzen."
Daraus folgere ich, dass messerartige Speichen nur verboten sind, wenn es weniger als 5 sind.
Dummerweise könnte man damit die Rev-X eigentlich nicht verbieten, denn sie haben 8, auch wenn sie wie 4 aussehen.
