Zitat:
Zitat von Nepumuk
Warum nicht? In diesem konkreten Fall hier haben die Parteien eine Entscheidung auf ihre Frage bekommen. Aber diese Frage trifft ja nicht das eigentliche Problem. Das hat das Gericht erkannt und in seinem Urteil auch angedeutet.
Das Gericht wurde in diesem Fall quasi missbraucht, um ein positives Urteil zugunsten einer Partei zu erwirken, die aber keinem Beteiligten und vor allem den Betroffenen Dritten (hier die Athleten) nicht wirklich weiterhilft. Warum sollte sich das Gericht also nicht zum eigentlichen Problem äußern? Das würde ggf. auch das Risiko für beide Parteien erhöhen und eher zu einer aussergerichtlen Einigung führen.
Ich bin schon der Meinung, dass in D viel zu viel geklagt wird.
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Ich tippe mal weil eben noch kein Athlet gegen Jeschke & Friends geklagt hat. Ich habe mit Startpass die letzten 2 Jahre teilgenommen. Daher kann ich nicht klagen. Wer letztes Jahr eine Tagseslizenz bezahlt hat kann auf Rückzahlung oder weiterreichen an den Verband klagen.
Wobei ich da nicht wirklich informiert bin ob die Tageslizenzen tatsächlich einbehalten wurden. Das würde für mich den Tatbestand der Untreue erfüllen. Aber in der Sache wird Jeschke & Friends wohl kaum klagen, daß müsste schon der Verband machen.