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Alt 14.08.2012, 12:41   #137
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
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Beiträge: 5.307
Zitat:
Zitat von Triabolo82 Beitrag anzeigen
Ist doch nichts anderes für alle Veranstalter.

Eine Tageslizenz für einer MD oder LD kostet gut 20 Euro, die kassiert Jeschke und muss diese abführen, wenn er insgesamt gut 1000 Starter auf der MD und der LD hat, sind das 20000 Euro. Das hat jeder andere WK auch, der soviel Starter hat. Und genau die wollte der NRWTV haben, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich ist nicht alles Gold bei der DTU aber in diesem Fall sind die nicht das schwarze Schaf der Herde. Für die 20000 Euro kauft die DTU die Versicherung für die Lizenzerwerber, stellt die Kari's und noch einiges mehr. Natürlich klingt das nach viel Geld, wenn man jetzt aber mal das Startgeld für die 1000 Starter zusammennimmt, kommen da ganz andere Summen raus.
Also der CTW sollte besser nicht auf armer Veranstalter machen, denn die Preise sind ganz schön gepfeffert.
Wenn ich das Urteil richtig lese, ging es in dem Urteil um die Veranstalterabgabe nach Punkt 9 der Abgaben- und Gebührenordnung für die keine Gegenleistung erfolgt (Seite 3 des Urteils, erster Absatz & Seite 11)und nicht um die Tageslizenzen.

Kampfrichter, Versicherung über Tageslizenzen etc. sind wohl, wenn ich das Urteil und die Abgabenordnung richtig lese, in dieser Abgabe nicht enthalten sondern gesondert zu zahlen.

Matthias
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