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Alt 14.08.2012, 00:05   #129
Robie
Ist alles so schön bunt hier!
 
Benutzerbild von Robie
 
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Köln
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von FidoDido Beitrag anzeigen
Habe ich auch grad gelesen, das ist doch Schwachsinn.

Sie haben vielleicht alle gesetzlich erforderlichen Genehmigungen für eine Großveranstaltung, mag sein. Aber nicht die sportliche vom NRWTV, genau das ist doch das Problem für Startpassinhaber.

Ich werde versuchen, mein Startgeld zurück zu bekommen und nach einem Alternativtermin für meinen Saisonhöhepunkt suchen..

edit: Vielleicht sollte ich meine Sichtweise nochmal überdenken.

Hier findet sich ein Gerichtsurteil bzgl. stattgegebener einstweiliger Verfügung von Jeschke gegen den NRWTV.

Da wird insbesondere am Ende nahe gelegt, dass sich der NRWTV sogar rechtswidrig verhält und seine Position dazu missbraucht, Geld zu verlangen ohne Gegenleistungen zu erbringen.

(Antragsgegner = Verband, Veranstalter = Jeschke)

...

Jetzt weiß ich nicht mehr, was ich davon halten soll. Ich will doch nur in Ruhe Sport machen
Die Argumentation des Landgerichtes Köln zum Streit um die Einstweilige Verfügung hat Hand und Fuß. Die Rüge, dass der Landesverband quasi keine Gegenleistung für das Kassieren der Startgeldabgaben erbringt, hat ihre Berechtigung. Hier muss der NRWTV sich erneut an die eigene Nase fassen. Bereits 2008 wurde direkt und öffentlich darauf hingewiesen, Veranstalter einerseits mehr unter die Arme zu greifen, was z. B. Probleme mit den behördlichen Genehmigungen angeht. Andererseits jedoch auch mehr Druck auf schlechte Veranstaltungen auszuüben – und diese auch einfach erst mal nicht zu genehmigen, weil das Konzept unzureichend oder der Ablauf der vorhergehenden Auflagen zu beanstanden waren bzw. bemängelt wurden.

Anstelle dessen wurden jahrelang Genehmigungsanträge und schriftliche Dokumente von den Veranstaltern eingefordert, um diese in den Aktenschrank zu stellen – damit man was in der Hand hat, falls mal notwendig. Richtig beschäftigt hat sich mit diesen Unterlagen so gut wie keiner. Diese reine Bürokratie gepaart mit dem über viele Jahre praktizierten Abkassieren der 10%igen Abgabe kann man als Arroganz einer legitimierten Institution abtun („Gewählt ist gewählt, das ist ja das Geile an der Demokratie“). Die Landesverbände selbst hatten Ende letzten Jahres, mit nachträglicher Billigung der Mitgliedsvereine und auf Druck großer, kommerzieller Veranstalter die Deckung eines Teils ihrer Kosten in Richtung der Startpassinhaber verschoben.

Die große Frage die sich jetzt stellt: Kippt jetzt auch die neue Regelung und braucht aufgrund dieses Gerichtsbeschlusses bald überhaupt kein Veranstalter mehr Startgeldabgaben zu leisten? Dann fehlt wieder Geld in den Budgets, und wieder werden die Athleten dies ausgleichen müssen. Sie werden es erneut verschmerzen und zahlen, die Summe der von ihnen geleisteten Startgelder pro Saison beträgt bei den meisten das Vielfache der DTU-Passgebühr.

Dennoch: Das Urteil ob eine Veranstaltung gut oder schlecht war, sollte jeder Athlet am Ende für sich selbst fällen – wiederkommen, wenn zufrieden, und wegbleiben wenn da einiges im Argen liegt. Im Vorfeld des diesjährigen CTW sind die Umstände völlig neu, und inakzeptabel – mit extremer Verunsicherung aller Betroffenen.
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