16 sind mehr als 15
Zitat:
Zitat von STVO
§ 27 Verbände (1) 1Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr
einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. 2Mehr als 15 Radfahrer
dürfen einen geschlossenen Verband bilden. 3Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der
Fahrbahn fahren. 4Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege
benutzen.
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Relax, no worries!
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