Aufgrund der abwegigen Behauptung "Rennräder = Sportgeräte = KFZ" hab ich mal in der StVO nach sport gesucht.
Sport taucht nur in einem einzigen § auf, aber der ist wirklich erstaunlich:
Zitat:
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Zitat von StVO
§ 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
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Wenn man das wörtlich nähme, wäre eigentlich jegliches Radtraining im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Darf man offenbar nicht wörtlich nehmen, aber zumindest einige aus der Autofahrerfraktion scheinen das zu tun.