Zitat:
Zitat von LidlRacer
Auf Radfahrerseite gibt es aber auch manchen Unfug.
Neutrum meint:
10.08.2012 - 04:45 Uhr
"Sportgeräte sind, per StVO Kraftfahrzeuge. Ja, richtig. KFZ. Die Regelung ist unscharf aber sie existiert. KFZ haben auf Radwegen nichts verloren. Simpel.
[...]
Mit dem Rennrad auf dem Radweg ist schlicht nicht erlaubt, bis auf absolute Ausnahmen."
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Da gebe ich dir natürlich Recht. Diese Seite argumentiert aber "nur " über Verkehrsregeln etc., die Autofahrerfraktion dagegen lässt den Respekt gegenüber einem toten Fahrradfahrer vermissen, in dem sie auf Radwege (die noch nicht einmal vorhanden waren) und die STVO (eigentlich STVZO) bezüglich der Verkehrssicherheit der Fahrräder hinweist usw.....