gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Ready for raceday.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Cologne Triathlon Weekend 2012
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.08.2012, 19:58   #45
Triabolo82
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 342
Wer gesperrt ist, kann auch keine Tageslizenz kaufen bzw kaufen kann er sie, aber sie ist wertlos und ein Verstoß gegen die Sportordnung.

Du kannst nach Führerscheinentzug ja auch nicht einfach in ein europäisches Nachbarland fahren und dort einen neuen machen.
Oder ein gesperrter Dopingsünder darf auch nicht einfach so starten.

Also wenn gesperrt, dann keine Wettkämpfe die vom Verband genehmigt wurden, also maximal kleine Volkswettkämpfe. Verstoss dagegen könnte richtig ärgerlich werden. (Weitreichende Sperren)

Auszug Sportordnung:
D.2 Startberechtigung DTU Startrecht

Zitat:
d) Wer wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen aus einer der Wettkampfordnungen gesperrt wurde, darf nicht an Wettkämpfen der Deutschen Triathlon Union oder ihren Mitgliedern für die Dauer der Wettkampfsperre teilnehmen.

e) Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet.
Auszug aus der Disziplinarordnung der DTU
Zitat:
§ 1
Wer gegen die ihm nach der Satzung und den Ordnungen der DTU obliegenden Pflichten
verstößt, das Ansehen des Triathlon-/Duathlonsports, der DTU, ihrer Organe und Mitglieder
schädigt, die Ehre und das Ansehen der mit dieser Sportart befassten Personen verletzt oder
gröblich gegen den sportlichen Anstand verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne der
Disziplinarordnung und kann mit einem Ordnungsmittel belegt werden.
Als Ordnungsmittel kommen in Betracht:
- Verwarnungen
- Disqualifikationen -
- Geldbußen (gegen natürliche Personen von 25,- bis 250,- €, gegen Vereinigungen von 100,-
bis 2500,-€)
- befristetes oder dauerndes Verbot, ein Amt in der DTU, einem Landesverband oder
Verein auszuüben.
- befristete oder dauernde Wettkampfsperre
- befristeter oder dauernder Entzug der Zulassung als Trainer
Und letztlich haben wir Startpassinhaber das unterschrieben. Andernfalls hätten wir keine Startpässe. Ein Startpass hat ja auch viele Vorteile, und sobald Nachteile eintreten, diese durch Verstoßen gegen anerkanntes Recht nicht zum TRagen kommen zu lassen, ist in meinen Augen eine zweifelhafte Einstellung. Hat so ein bisschen was von: "Papa sagt nein, also frage ich Mama." oder Vorteile/Rechte ja bitte, aber Verpflichtungen nein danke.
Aber das muss jeder für sich selber ausmachen.

Gruß ausm Norden

Geändert von Triabolo82 (10.08.2012 um 20:27 Uhr).
Triabolo82 ist offline   Mit Zitat antworten