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Alt 10.08.2012, 19:14   #43
TriSG
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 2.414
Zitat:
Zitat von FidoDido Beitrag anzeigen
Ok, jetzt bin ich etwas verwirrt.

Nochmal für die Doofen: Wer darf jetzt dort nicht starten?

Ich hab z.B. meine DTU-Lizenz dieses Jahr über Team Erdinger Alkoholfrei bezogen, also gehöre ich (offiziell) dem Bayrischen Landesverband an, wenn ich das richtig verstanden habe.

Kann ich in Köln jetzt Probleme bekommen? Oder betrifft das nur Tageslizenzen?


Achja, und weiter oben gelesen: Wieso sollte es fies sein, dass die DTU-Ordnung für alle Landesverbände gilt? Bundesrecht bricht doch auch sonst immer Landesrecht.
Bei dir sollte das kein Problem sein, da es idR nur der NRWTV verfolgt. Aber garantieren kann es dir keiner, es sei denn, der WK wird noch genehmigt.

Bei den Tageslizenzen geht es sich nur darum, dass man da keine Gebühr bezahlen müsste, wenn dies kein genehmigter Wettkampf ist, da dieser die Lizenzgebühren ja vollständig an den genehmigenden Verband weiterleiten sollte.
Gesperrt werden können nur Starter die einen festen DTU Startpass haben. Die ggf gesperrten Athleten müssten dann also, während ihrer Sperrphase eine Tageslizenz kaufen, da nur der Startpass zu dieser Zeit nicht gilt.
Für mich wäre die Sperre also in Kauf nehmbar, wenn man dadurch nicht auch auch komplett für die Ligawettbewerbe gesperrt wäre, da man da ja bekanntlich nicht durch eine einfache Tageslizenz wstarten kann.
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