Zitat:
Zitat von silbermond
Du stimmst mir aber zu, dass wenn eine Radgruppe für sich den geschlossenen Verband in Anspruch nimmt, sie sich aber auch gem. STVO zu verhalten hat?
Daher meine Frage, hat sich die Radgruppe entsprechend verhalten und wenn ja, woher weisst Du das?
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Logo, wie jeder Verkehrsteilnehmer, komische Bemerkung.
Solange ich keine Infos über ein rechtswidriges Verhalten habe, gehe ich vom rechtmäßigen Verhalten aus. Woher weißt Du vom Gegenteil? Oder rechtlich: Ne Pflichtverletzung müßte nachgewiesen werden.
Zitat:
Zitat von silbermond
Das sehe ich anders und weiss es auch aus eigener Erfahrung als ich ein Betriebsfest als Fahrradtour organisieren wollte.
Die Behördenauflagen waren einfach nicht umsetzbar für eine Gruppe von knapp 60 Personen.
Nun gut wir werden da keine Einigkeit erzielen.
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Ne "übermäßige Straßenbenutzung muß erlaubt werden.
"2Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der
Zahl oder desVerhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt
wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich
in Anspruch.", § 29 II 2 StVO
Daraus ergibt sich, dass nur ein Verband von Kraftfahrzeuge erlaubnispflichtig ist. Sonst hätte der Gesetzgeber ja das "Kraft" bei den Fahrzeugen entfallen lassen können. Steigt die Zahl der Fahrräder aber, dann liegt natürlich irgendwann ne Übermäßige Benutzung vor. Wann das ist, ist Ansichtssache. 60 Räder sind ja schon ne ganze Menge, aber 15 sicher nicht. Es muß ja zwischen der Grenze, die für Rad-Verbände besteht und der Erlaubnispflicht noch ne Lücke geben.