Zitat:
Zitat von Thorsten
Für den Genehmigenden vermutlich kein Problem, sofern keine Altschulden mehr bestehen. Für den Veranstalter dürften daraus Zahlungsverpflichtungen erwachsen, die er nicht haben will.
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Hm, das weiß der Veranstalter vorher, oder? Zahlungsverpflichtungen kommen doch nicht urplötzlich um die Ecke.
