Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich habe am Montag zuerst das Fax bekommen und die Löschungen wenige Minuten später vorgenommen. Danach habe ich den AB abgehört, dort war ein Spruch des Anwalts drauf. Von der Sache Kenntnis erhalten habe ich durch das Fax des Anwalts.
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Dein Link führt eher zu "Prüfungspflichten von Betreibern". Natürlich kannst Du nicht alle Posts sekundengenau überprüfen.
Hier geht es aber eher um den Zugang der Nachricht des Anwaltes.
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber in dessen Abwesenheit abgegeben wird, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm
zugeht. Zugegangen ist eine Willenserklärung also dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter
normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.
Du betreibst ein Internetportal und musst demnach juristisch sicherlich mehrmals am Tag Deinen Anrufbeantworter, Deine Mails und Dein Fax checken. Insofern denke ich, dass bereits 2 bis 3 Stunden nach Zugang der Nachricht auf Deinem AB, die Nachricht als zugegangen gelten kann. Durch das Internetportal kannst Du Dich auch nicht rausreden, dass ja Wochende war. Das Internet macht leider kein Wochenende. Wenn der Anwalt zum Beispiel bereits samstags auf Deinen AB gesprochen hat und Du erst am Montag aufs Fax reagiert hast, dann ist das sicherlich tendenziell zu spät.
Versuch nochmal mit dem Anwalt zu reden. Einen eigenen Anwalt würde ich nicht einschalten. Dann explodieren die Kosten und am Ende (das kann sich ja locker mehrere Monate hinziehen) sind nur die Anwälte reicher.
Solltest Du Dich für Zahlen entscheiden werde ich einen Spendenaufruf starten. Von mir kommen die ersten 50 Euro.