Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was bedeutet "erreicht hat"? Genügt eine Nachricht des generischen Anwalts auf meinem Anrufbeantworter? Oder zählt erst das später verschickte Fax des Anwalts?
Nach Erhalt des Faxes habe ich innerhalb von Minuten die beanstandeten Stellen entfernt.
Grüße,
Arne
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Bin mir sicher, dass eine Nachricht auf einem AB nicht rechtsverbindlich ist, genauso wenig wie eine mail, da man ja nicht verpflichtet ist, seine mailbox/ AB ständig abzuhören.
Die Anwaltskosten sind mit Sicherheit auch zu hoch angesetzt, weil der Streitwert nicht dem tatsächlich entstandenen Vermögensschaden ( angesichts der begrenzten Reichweite eines Forumseintrags) der ja im Steitfall vor einem Gericht auch belegt werden muss, entspricht.
Ich würde erstmal gar nicht zahlen, weil wenn die Sache vor Gericht geht, wird der Streitwert gekürzt, das Ganze endet mit einem Vergleich, der höchstwahrscheinlich günstiger für Arne ist und die Gegenseite bleibt auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.