Zitat:
Zitat von DasOe
Und, was viele vergessen oder auch eventuell nur schwer verstehen, das alles bietet dem Athleten einen Rechtschutz, da er definierte Rechtswege hat bis hin zum Sportgericht, um sein Recht einzufordern. Das gibt es bei den WTC-Rennen z.B. nicht, bei denen fast jedes Rennen sein eigenes Regelwerk hat, dass sich meist an vorhandenen Regeln orientiert, aber es bietet keinen Rechtschutz. D.h. der Veranstalter richtet selbst und es gibt keinen nachgelagerten Rechtsweg, der ein getroffenes Schiedsurteil überprüft. DAS empört mich viel mehr, als die hohen Startgelder.
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Dies stimmt allerdings bzgl der WTC-Rennen auch nicht mehr so. So gibt es auch in Frankfurt (und wahrscheinlich (!) analog in allen XDream-Rennen) ein Schiedsgericht, dass Einsprüche verhandelt. Auch wird das Ergebnis erst wirksam nach evtl austehenden Dopingproben (
Quelle, S. 24.
Bzgl der Regeln hat man übrigens versucht, diese zumindest in Europa zu vereinheitlichen.