Zitat:
Zitat von captain hook
Den Tatbestand einer Disqualifikation könnte man damit allerdings wohl eher nicht erfassen, weil der Sportler da ja aus dem Rennen genommen werden muss.
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Das ist als Pauschalaussage falsch. Es gibt Disqualifikationen, bei denen der Athlet durchaus das Rennen fortsetzen kann/darf (z.B. bei mehr 2 unabhängigen Verwarnungen), sofern er eine Protestmöglichkeit hat und es gibt Disqualifikationen, bei denen er das Rennen tatsächlich sofort beendet muß (z.B. grob unsportliches Verhalten, Beleidigungen und Tätlichkeiten).
Zitat:
Zitat von capitain hook
Wann soll denn dann ein Endergebnis feststehen wenn man 100terte von Einsprüchen behandeln und überprüfen muss?!
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Es werden drei verschiedene Ergebnistypen unterschieden, die jedoch von den wenigsten Ausrichter/Veranstaltern/Zeitmessunternehmen verstanden und angewandt werden.
Es gibt ein
vorläufiges Ergebnis (das auch während des laufenden Wettbewerbes ausgehängt werden kann, um z.B. die Schwimmzeiten anzugeben).
Es gibt ein
offizielles Ergebnis, dessen Voraussetzung wie folgt aussehen:
Zitat:
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Zitat von SpO K4
Diese Ergebnisse gelten als „vorläufig“ und sind inoffiziell. Sind alle Teilnehmer im Ziel, dann haben alle Athleten die Möglichkeit das inoffizielle Ergebnis, welches dann ausgehängt werden muss, 30 Minuten auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Erfolgen keine Einsprüche wird das Ergebnis offiziell durch die Unterschrift des Einsatzleiters des Wettkampfgerichtes. Einsprüche sind dann nicht mehr möglich.
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Und es gibt das
Endergebnis, daß sich wie folgt definiert:
Zitat:
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Zitat von VAO § 15.1.3
Das Endergebnis:
Das Endergebnis wird bekannt gegeben, wenn:
a) Das Ergebnis der Dopinguntersuchung bekannt ist
b) alle Einsprüche verhandelt und aufgrund der verstrichenen Frist keine weiteren möglich sind. Im Endergebnis sind alle Athleten aufzuführen, die das Ziel erreicht haben und eine Wer-tung erhalten. Außerhalb der Wertung sind gesondert diejenigen aufzuführen, die das Ziel nicht erreicht haben oder disqualifiziert worden sind. Das Endergebnis ist an den Einsatz-leiter des Wettkampfgerichtes, sowie den zuständigen Verband zu senden.
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Das klingt teilweise komliziert, aber wer es einfacher und verständlicher formulieren kann, der soll sich gerne zur Verfügung stellen.
Und, was viele vergessen oder auch eventuell nur schwer verstehen, das alles bietet dem Athleten einen Rechtschutz, da er definierte Rechtswege hat bis hin zum Sportgericht, um sein Recht einzufordern. Das gibt es bei den WTC-Rennen z.B. nicht, bei denen fast jedes Rennen sein eigenes Regelwerk hat, dass sich meist an vorhandenen Regeln orientiert, aber es bietet keinen Rechtschutz. D.h. der Veranstalter richtet selbst und es gibt keinen nachgelagerten Rechtsweg, der ein getroffenes Schiedsurteil überprüft.
DAS empört mich viel mehr, als die hohen Startgelder.
Die Installation von Profischiedsrichtern, die auch den Veranstalter/Ausrichter in sportrechtlichen und veranstaltungstechnischen Fragen beratend zur Seite stehen, befürworte ich schon seit Jahren. Wenn mein Einkommen von meiner Leistung abhängt, elimieren sich 90% aller Kampfrichter selbst. Was will man denn für 50 Euro für eine Leistung erwarten? Das spiegelt sich bestens im aktuellen Personal wieder.