Zitat:
Zitat von Jahangir
Da wirst du wohl folgende hohle Antwort erhalten. 'Zu laufenden Gerichtsverfahren können wir leider keine Auskunft erteilen. Wir bitten um Veständnis'
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Unsinn, das Gerichtsverfahren ist doch vorbei, Urteil gesprochen Damit kann er's nicht begründen.
Mir aber ist schon klar, daß der wahrscheinlich nicht will und sich windet. Aber das soll er dann halt machen (interessiert mich wie) und er wird vielleicht einmal mehr wissen, wie er dasteht.