Zitat:
Zitat von Matthias75
Wenn ich die Veranstalter- und Ausrichterodnung richtig lese, wäre nach der Erteilung der Genehmigung der kommerizelle Organisator nur noch Ausrichter und der Verband Veranstalter, oder?
Matthias
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Richtig. Dies gilt sowohl für kommerzielle wie auch für gemeinnützige Ausrichter.
Die Begriffe Ausrichter und Veranstalter werden häufig synonym verwendet. Die Abgrenzung gibt es wohl auch nur in der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU.