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Zitat von matwot
Nur beim T3 in Düsseldorf taucht der Verband auch als Ausrichter auf. Veranstalter i.S. der SpO ist für alle in NRW stattfindenden Wettkämpfe immer der NRWTV.
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Im Urteil ist aber jeweils vom
Veranstalter des Wettkampfes gesprochen, also von Jeksche z.B. als privater Veranstalter. Kann auch sein, dass das Gericht keinen Unterschied zwischen Ausrichter und Veranstalter gemacht hat. Auf jeden Fall wird der NRWTV als Veranstalter gesehen - was er ja auch nach der Veranstalter- und Ausrichterverordnung ist - , der durch die Genehmigung und Durchführung von Wettkämpfen Einnahmen, also wirtschaftliche Vorteile hat.
Interessant finde ich allerdings die Feststellung des Gerichts, dass für die Zahlung der Lizenzgebühren keine Gegenleistung des Verbandes erfolgt.
Schade auch, dass das Gericht sich nicht ansatzweise zur Rechtmäßigkeit eventueller Sperren geäußert hat.
Matthias