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Zitat von matwot
Zum Thema Konkurrenz:
Der Bike-and-run fand in Köln am 22.04.2012 statt, der T3 Triathlon in Düsseldorf (Luftlinie 55, in den Köpfen eher 2.000 km) am 08.07.2012.
Kann da außer dem Gericht irgend jemand nachvollziehen, weshalb beide Ausrichter Mitbewerber i.S. UWG sind, also auf dem gleichen sachlichen, zeitlichen und räumlichen Markt auftreten?
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Soweit ich das lese, wird der T3 in Düsseldorf nur als Beispiel genannt. Im vorangegangenen Absatz des Urteils wird allgemein geschreiben, dass der Verband als
Veranstalter auftritt.
Hier könnte auch die Formulierung der
Veranstalter- und Ausrichterordnung ein Problem fürden Verband darstellen. Laut § 1.2 ist nämlich die DTU oder der LV der die sportrechtliche Genehmigung erteilt,
Veranstalter; Der Verein vor Ort ist nur der
Ausrichter.
Matthias
Nebenbei wirklich interessant, dass in allen Rechtsstreitigkeiten momentan die gleichen Anwälte auftauchen....