Zitat:
Zitat von Nepumuk
Es wurde aber in der Wettkampfbesprechung ausführlich darauf hingewiesen, dass "öffentliches Pinkeln" verboten ist und es dafür eine Strafe gibt.
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Das war noch vor der Streifenhörnchen-Zeit, als DTU/HTV die Kampfrichter stellten. Wenn damals eine Zeitstrafe dafür in Aussicht gestellt worden wäre, hätten wir KR diese Regelabweichung mitgeteilt bekommen.
Zitat:
Zitat von NBer
von der website des zusammen mit unger führenden: "... Auf dem Rad wechselten wir uns ein paar mal ab, es hatte noch keiner wirklich gute Beine um sich abzusetzten. Das gefiel jedoch dem Kampfrichter nicht ganz so und Daniel erhielt eine Zeitstrafen als ich ihn überhohlte.
Aus meiner Sicht war es nicht berechtigt, den es war genug Platz und seid wann geht man direkt in die Eisen wenn man überhohlt wurde......".
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Ist halt die Frage, wie groß der Unterschied zwischen "ein paar mal" und einem belgischen Kreisel mit kurzzeitigem 10-m-Abstand ist. Wenn man sich alle 1-2 Minuten für 30 Sekunden durch die Windschattenbox des Vordermanns saugt, spart das eine Menge Kraft ein. An der Stelle sollte ein KR sie zu versetztem Fahren anweisen (was gemäß G.3 zulässig ist).
Er hätte die Windschattenbox SOFORT seitlich oder nach hinten verlassen müssen (SpO G.3.2 c). Bei zwei einsam Führenden sollte seitlich kein Problem sein, da muss keiner in die Eisen gehen.