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Das ist doch schonmal ein Anhaltspunkt.
Nun könnte man natürlich diskutieren, ob es zur Religionsfreiheit gehört, dass die Angehörigen der jeweiligen Religion das ersteinmal untereinander klären dürfen sollen. Das ist aber sicherlich sehr schwierig, wenn man so nah aneinander lebt, wie es heutzutage in Deutschland der Fall ist, siehe Kruzifixurteil in Bayern.
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