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Alt 20.07.2012, 00:18   #12
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.573
Vielleicht einfach mal zur Erinnerung wie lange es braucht, bis überlieferte Vorstellungen über die Rechte Kinder / Jugendlicher sich ändern:

Das Züchtigungsrecht der Eltern wurde erst im Jahre 2000 in DE gesetzlich abgeschafft und durch die "gewaltfreie Erziehung" im BGB ersetzt. Und hier gibt es bei Gesetzesübertretungen (ausser bei erkennbaren Misshandlungen) in der Regel keine Strafen für die Eltern, sondern im besten Fall 1 pädagogisches Gespräch im Amt.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe

Die entscheidende Frage ist doch, ob Moslems und Juden selbst überzeugt sind bzw. werden können, dass es für die Kinder besser wäre, wenn sie mit 14 oder später die Beschneidung mit/selbstentscheiden, und dass das Kind ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Ob Strafen für die Eltern bei Übertretung wirklich helfen, bei den Eltern eine andere Einstellung zu schaffen, ist unter Fachleuten durchaus strittig. (siehe Diskussion Strafe als Mittel bei Eltern, die nach dem Motto: "ein Klaps hat noch keinem geschadet" ihre Kinder traktieren).

-qbz

Ps:
ich bin übrigens auch entgegen meiner späteren Überzeugung gleich nach der Geburt getauft worden, "erhielt" im frühen Schulalter die 1. K. und musste 18 Jahre warten, bis ich aus dem Verein wieder austreten konnte. :-) .

Geändert von qbz (20.07.2012 um 00:27 Uhr).
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